Stipendien an einer renommierten Einrichtung
Ziel des Programms
Der Hauptzweck der Stipendien des Programms Klinische Medizin Plus der Professor Dr. Max Cloëtta Stiftung ist die Finanzierung eines Weiterbildungsaufenthalts an erstklassigen, überwiegend ausländischen Gastinstitutionen in innovativen Fachgebieten oder klinischen Zusatzdisziplinen, um die Forschungskarrieren klinisch tätiger Ärztinnen und Ärzte zu fördern. Im Mittelpunkt stehen das praxisnahe Erlernen neuer Methoden, die Vertiefung von Kenntnissen in spezialisierten Techniken (z. B. spezialisierte klinische Verfahren, molekular-biochemische Methoden, Computational Science) sowie der Erwerb besonderer Kompetenzen in Bereichen, die im Medizinstudium wenig Raum einnehmen (z. B. Public Health, psychosomatische und psychosoziale Medizin, Ethik, IT, Epidemiologie, Pharmakogenetik, Forensische Medizin, Gesundheitskommunikation). Masterstudiengänge oder reine Forschungsprojekte ohne spezifische Weiterbildungsanteile sind nicht Ziel des Programms
Die Höhe der im Rahmen des Programms Klinische Medizin Plus gewährten Förderung wird von der Professor Dr. Max Cloëtta Stiftung festgelegt und dient als Beitrag zu den Reise- und Lebenshaltungskosten während des Aufenthalts an der Gastinstitution (3 bis maximal 12 Monate).
Teilnahmebedingungen
Bitte lesen Sie die Richtlinien sowie das Informationsblatt zum Programm Klinische Medizin Plus sorgfältig, bevor Sie eine Bewerbung in Erwägung ziehen.
a) während oder spätestens 18 Monate nach Abschluss ihrer fachärztlichen Weiterbildung (FMH);
b) sofern sie über das Schweizer Bürgerrecht oder eine Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung in der Schweizverfügen;
c) sofern sie von einer Mentorin bzw. einem Mentor an der Heimatinstitution in der Schweiz in Bezug auf Weiterbildung und Karriereplanung unterstützt werden;
d) sofern die Mentorin bzw. der Mentor der Heimatinstitution bestätigt, die Stipendiatin bzw. den Stipendiaten während der gesamten Dauer des Stipendiums zu begleiten;
e) sofern die Schweizer Heimatinstitution die Reintegration nach Abschluss des Weiterbildungsaufenthalts gewährleistet;
f) sofern der Weiterbildungsaufenthalt nicht vor dem 1. Dezember des Ausschreibungsjahres beginnt.
Dauer
Die Stipendien des Programms Klinische Medizin Plus werden unter folgenden Bedingungen vergeben:
a) Der Weiterbildungsaufenthalt muss mindestens drei und höchstens zwölf Monate dauern.
b) Mehrjährige Programme sind ausgeschlossen.
c) Bewerbungen für Weiterbildungsaufenthalte, die zum Zeitpunkt der Einreichung der Bewerbung bereits begonnen haben oder abgeschlossen sind, werden nicht berücksichtigt. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.
d) Der frühestmögliche Beginn des Weiterbildungsaufenthalts ist der 1. Dezember des Ausschreibungsjahres.
e) Der spätestmögliche Beginn des Weiterbildungsaufenthalts ist der 1. September des auf die Ausschreibung folgenden Jahres.
Finanzbetrag
Die Höhe der Stipendien im Programm „Klinische Medizin Plus“ wird von der Stiftung festgelegt und dient als Beitrag zu den Reise- sowie Lebenshaltungskosten während des Aufenthalts an der Gastinstitution. Dem Gesuch ist ein detailliertes Kostenbudget beizulegen. Die Auszahlung erfolgt frühestens drei Monate vor Beginn des Aufenthalts, sofern die Bestätigung der gastgebenden Institution vorliegt.
Evaluationsverfahren und Beurteilungskriterien
Die eingereichten Gesuche werden in einem mehrstufigen Verfahren geprüft. Zunächst erfolgt eine formale Vorprüfung durch die Geschäftsstelle, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Unterlagen vollständig eingereicht wurden und die formellen Voraussetzungen erfüllt sind. Anschliessend führt die wissenschaftliche Kommission der Stiftung eine inhaltliche Begutachtung durch. Bei Bedarf werden zusätzlich unabhängige externe Expertinnen und Experten beigezogen, um eine fachlich fundierte Bewertung sicherzustellen.
Im Rahmen der Sitzung der wissenschaftlichen Kommission werden die Anträge diskutiert und eine Empfehlung an den Stiftungsrat formuliert. Der Stiftungsrat trifft den finalen Entscheid über die Vergabe der Fördermittel.
Die Auswahl erfolgt durch die Stiftung, gegebenenfalls unter Beizug externer Expertinnen und Experten. Für die Beurteilung gelten folgende Auswahlkriterien:
a) Qualität und Innovationsgehalt der geplanten Weiterbildung;
b) bisherige Leistungen der Bewerberin oder des Bewerbers;
c) Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers für eine wissenschaftliche und/oder klinische Laufbahn;
d) Qualität der vorgeschlagenen Gastinstitution;
e) Qualität der unterstützenden Heimatinstitution in der Schweiz.
Gesuchseingabe
Gesuche müssen in englischer Sprache verfasst und über die Registrierungsseite auf der Cloëtta-Website eingereicht werden. Dort finden Sie sämtliche Informationen zu Format, Registrierung und erforderlichen Unterlagen. Bitte lesen Sie diese Hinweise sorgfältig, bevor Sie mit der Antragstellung beginnen. Das vollständige Gesuch ist fristgerecht über das dafür vorgesehene Online-Formular einzureichen.
Ausführliche Informationen zu diesem Förderprogramm stehen zudem auf www.cloetta-foundation.ch zur Verfügung.
Ausschreibung 2026
Bewerbungsfrist: 1. Februar bis 31. Mai 2026
Mitteilung des Entscheids: Oktober 2026
Frühestmöglicher Beginn des Stipendiums: 1. Dezember 2026
Spätestmöglicher Beginn des Stipendiums: 1. Juli 2027 (sofern zu diesem Zeitpunkt weiterhin alle persönlichen und formalen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind).
Bewerbungsdokumente
Bewerbungsformular (application form)
Information Sheet
Guidelines
Die Stiftung behält sich das Recht vor, die Namen der Stipendiatinnen und Stipendiaten auf ihrer Website zu veröffentlichen. Dies kann auch Fotos der Stipendiatinnen und Stipendiaten sowie der mit Unterstützung des Stipendiums realisierten Projekte und weitere Publikationen der Stipendiatinnen und Stipendiaten umfassen.
Mit der Einreichung der Bewerbungsunterlagen erklären sich die Bewerberinnen und Bewerber damit einverstanden. Weitere Informationen zur Bearbeitung Ihrer Personendaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
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