Allgemeine Informationen
Die Stiftung Professor Dr. Max Cloëtta finanziert medizinische Forschungsstellen an Schweizer Universitäten, Kliniken und Instituten. Die Cloëtta-Forschungsstellen richten sich an vollständig ausgebildete und unabhängige Forschende, insbesondere wenn sie für akademische Positionen geeignet sind, die künftig neu geschaffen werden oder frei werden. Mit der Schaffung langfristiger Forschungsstellen verfolgt die Professor Dr. Max Cloëtta Stiftung das Ziel, die Karrieren junger Forschender in der Schweiz zu fördern. Bewerberinnen und Bewerber müssen die Vorgabe zum akademischen Alter erfüllen (bis zu 8 Jahre nach dem zuletzt erworbenen Doktorat zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist, mit begrenzter zusätzlicher Anrechnung klinischer Tätigkeit gemäss den Richtlinien).
Die Stiftung finanziert das Gehalt der Begünstigten, das dem Niveau einer lokalen Assistenzprofessur oder einer vergleichbaren wissenschaftlichen Position entsprechen soll. Die konkrete Gehaltshöhe wird von der Stiftung in Abstimmung mit der jeweiligen universitären Forschungseinrichtung festgelegt, an der die Begünstigten angestellt sind. Die Stiftung behält sich vor, ein Höchstgehalt zu definieren, um eine einheitliche und angemessene Vergütung sicherzustellen. Eine Finanzierung zusätzlicher Projektkosten ist ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Finanzierung zusätzlicher Projektkosten ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Leitlinien für die Vergabe von Forschungsstellen werden vom Stiftungsrat festgelegt und bilden die verbindliche Grundlage für alle Entscheidungen im Rahmen des Programms, welche auf der Webseite der Stiftung publiziert werden.
Aktuelle Ausschreibung
Teilnahmebedingungen
Die Professor Dr. Max Cloëtta Stiftung unterstützt medizinische Forschungsstellen an Schweizer Universitätsspitälern und Instituten. Die Förderung richtet sich an vollständig ausgebildete, unabhängige Forschende mit klinischer und/oder experimenteller Erfahrung, die sich bereits durch herausragende Leistungen ausgezeichnet haben und als vielversprechende Kandidatinnen und Kandidaten für neu zu schaffende oder künftig frei werdende akademische Positionen gelten. Ziel dieser Förderung ist es, junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf ihrem Weg zu einer dauerhaften Professur zu unterstützen und zu stärken. Während der Förderperiode bleiben die jeweiligen Universitäten, Spitäler oder Institute die formellen Arbeitgeber der geförderten Personen.
Bewerberinnen und Bewerber müssen die Vorgabe zum akademischen Alter erfüllen und an einem Universitätsspital oder Institut angestellt sein. Die verbleibende Arbeitszeit ist für klinische Aufgaben, Lehre oder andere institutionelle Verpflichtungen aufzuwenden.
Die Förderung soll ihre wissenschaftliche Weiterentwicklung gezielt unterstützen und sie in die Lage versetzen, während der Förderperiode den Status und Titel einer Assistenzprofessur oder einer gleichwertigen akademischen Position an ihrer Institution zu erlangen. Bei entsprechenden Vakanzen wird erwartet, dass sie sich dafür bewerben. Nach Möglichkeit – idealerweise bis zum Ende der Förderperiode – sollten die Geförderten dauerhaft in ihre gastgebenden Institutionen integriert werden.
Von den geförderten Personen wird zudem erwartet, dass sie die Unterstützung der Professor Dr. Max Cloëtta Stiftung in sämtlichen Publikationen, Präsentationen usw. entweder schriftlich oder durch die Verwendung des Cloëtta-Logos erwähnen.
Dauer und Arbeitspensum
Die Unterstützungen werden für höchstens fünf Jahre gewährt. Eine Verlängerung um weitere zwei Jahre wird nur in absoluten Ausnahmefällen vorgesehen.
Grundlagenforschende müssen 100% ihrer Arbeitszeit der Forschung widmen, abgesehen von obligatorischen Lehrverpflichtungen an ihrer Institution.
Klinisch Forschende müssen mindestens 70 % ihrer Arbeitszeit der Forschung widmen. Die maximale Dauer der Unterstützung bleibt unverändert.
Finanzbetrag
Das Gehalt der Begünstigten soll dem Niveau einer lokalen Assistenzprofessur oder einer gleichwertigen Position entsprechen. Die Stiftung legt die Höhe des Gehalts in Absprache mit der universitären Forschungseinrichtung fest, bei der die Begünstigten angestellt sind. Die Stiftung behält sich vor, ein Höchstgehalt zu definieren, um eine einheitliche und angemessene Vergütung sicherzustellen. Eine Finanzierung zusätzlicher Projektkosten ist ausdrücklich ausgeschlossen. Der Betrag deckt auch den gesetzlich geschuldeten Arbeitgeberanteil an die Sozialversicherungabgaben gemäss den vom SNF für jede Gastinstitution festgelegten lokalen Pauschalen.
Evaluationsverfahren und Beurteilungskriterien
Die Evaluation der Gesuche für die Cloëtta Forschungsstelle erfolgt zweistufig. Die Wissenschaftskommission prüft die Eingabe und entscheidet, welche Kandidatinnen und Kandidaten zu einem Interview mit der Kommission eingeladen werden. Die Kommission unterbreitet schliesslich Zuspracheempfehlungen dem Stiftungsrat.
Bei der Begutachtung von Gesuchen stützt sich die Wissenschaftskommission auf folgende Kriterien:
- wissenschaftliche Qualität, Originalität und Aktualität des beantragten Projektes;
- Eignung der Methode und Machbarkeit des Projekts;
- fachliche Qualifikation der Gesuchsteller:in;
Gesuchseingabe
Gesuche müssen in englischer Sprache verfasst und über die Registrierungsseite auf der Cloëtta-Website eingereicht werden. Dort finden Sie sämtliche Informationen zu Format, Registrierung und erforderlichen Unterlagen. Bitte lesen Sie diese Hinweise sorgfältig, bevor Sie mit der Antragstellung beginnen. Das vollständige Gesuch ist fristgerecht über das dafür vorgesehene Online-Formular einzureichen.
Ausführliche Informationen zu diesem Förderprogramm stehen zudem auf www.cloetta-foundation.ch zur Verfügung.
Ausschreibung 2026
- Bewerbungsfrist: 1. März bis 30. Juni 2026
- Interviews: Januar 2027 (auf Einladung, nur für ausgewählte Kandidatinnen und Kandidaten)
Frühestmöglicher Beginn der Forschungsstelle: Juni 2027
Spätestmöglicher Beginn der Forschungsstelle: Dezember 2027 (sofern zu diesem Zeitpunkt weiterhin alle persönlichen und formalen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind).
Die Stiftung behält sich das Recht vor, die Namen der geförderten Personen auf ihrer Website zu veröffentlichen. Dies kann Fotografien, Informationen zu Projekten, die mit Unterstützung der Förderung durchgeführt wurden, sowie damit zusammenhängende Publikationen umfassen.
Datenschutzhinweis: Wir bearbeiten Personendaten gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und der Datenschutzverordnung (DSV). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Zeitplanung, dass auch das Direktorat der Universität, der Klinik oder des Instituts das Original des Bewerbungsformulars unterschreiben und ein Empfehlungsschreiben verfassen muss, das zusammen mit den anderen Unterlagen eingereicht werden muss. Bitte lesen Sie die Guidelines und das Merkblatt sorgfältig durch, bevor Sie Ihren Antrag stellen.
Bewerbungsdokumente
- Bewerbungsformular 2026 (interaktives PDF)
- Guidelines
- Merkblatt (Information Sheet)
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an unser Büro – am besten schon zu Beginn des Bewerbungsprozesses.
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