Allgemeine Informationen
Die Professor Dr. Max Cloëtta Stiftung finanziert medizinische Forschungsstellen an Schweizer Universitäten, Kliniken und Instituten. Die Cloëtta Forschungsstellen sind für voll ausgebildete und selbständig arbeitende Forscherinnen und Forscher gedacht, insbesondere wenn sie für später zu schaffende oder freiwerdende Stellen geeignet sind. Mit der Schaffung von Langzeit-Forschungsstellen will die Professor Dr. Max Cloëtta Stiftung die Karriere von jungen Forschenden in der Schweiz fördern. Bewerberinnen und Bewerber sollten nicht älter als 40 Jahre sein.
Die Stiftung finanziert das Gehalt der Begünstigten, das dem Niveau einer lokalen Assistenzprofessur oder einer vergleichbaren wissenschaftlichen Position entsprechen soll. Die konkrete Gehaltshöhe wird von der Stiftung in Abstimmung mit der jeweiligen universitären Forschungseinrichtung festgelegt, an der die Begünstigten angestellt sind. Die Stiftung behält sich vor, ein Höchstgehalt zu definieren, um eine einheitliche und angemessene Vergütung sicherzustellen. Eine Finanzierung zusätzlicher Projektkosten ist ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Finanzierung zusätzlicher Projektkosten ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Leitlinien für die Vergabe von Forschungsstellen werden vom Stiftungsrat festgelegt und bilden die verbindliche Grundlage für alle Entscheidungen im Rahmen des Programms, welche auf der Webseite der Stiftung publiziert werden.
Aktuelle Ausschreibung
Teilnahmebedingungen
Die Professor Dr. Max Cloëtta Stiftung unterstützt medizinische Forschungsstellen an Schweizer Universitätskliniken und -instituten. Gefördert werden vollständig ausgebildete, eigenständig arbeitende Forschende mit klinischer und/oder experimenteller Erfahrung, die sich bereits durch herausragende Leistungen ausgezeichnet haben und als vielversprechende Kandidatinnen und Kandidaten für neu geschaffene oder bevorstehende akademische Positionen gelten. Ziel dieser Förderung ist es, junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf ihrem Weg zu einer dauerhaften Professur zu begleiten und zu stärken. Während der gesamten Förderperiode bleiben die jeweiligen Universitäten, Kliniken oder Institute die formellen Arbeitgeber der geförderten Personen.
Bewerberinnen und Bewerber sollten in der Regel nicht älter als vierzig Jahre sein und müssen an einer Universitätsklinik oder einem Institut tätig sein. Ihre übrige Arbeitszeit ist für klinische Aufgaben, Lehrtätigkeit oder andere institutionelle Verpflichtungen einzusetzen.
Die Förderung soll ihre wissenschaftliche Weiterentwicklung gezielt unterstützen und sie in die Lage versetzen, während der Förderperiode den Status und Titel einer Assistenzprofessur oder einer gleichwertigen akademischen Position an ihrer Institution zu erlangen. Bei entsprechenden Vakanzen wird erwartet, dass sie sich dafür bewerben. Nach Möglichkeit – idealerweise bis zum Ende der Förderperiode – sollten die Geförderten dauerhaft in ihre gastgebenden Institutionen integriert werden.
Von den Beitragsempfängerinnen und -empfängern wird zudem erwartet, dass die Unterstützung durch die Professor Dr. Max Cloëtta Stiftung entweder schriftlich oder durch die Verwendung des Cloëtta-Logos in allen Publikationen, Posters, Präsentationen, usw. kenntlich gemacht wird.
Dauer und Arbeitspensum
Die Unterstützungen werden für höchstens fünf Jahre gewährt. Eine Verlängerung um weitere zwei Jahre wird nur in absoluten Ausnahmefällen vorgesehen.
Grundlagenforschende müssen 100 % ihrer Arbeitszeit der Forschung widmen, abgesehen von obligatorischen Lehrverpflichtungen an ihrer Institution.
Klinisch Forschende müssen mindestens 70 % ihrer Arbeitszeit der Forschung widmen. Die maximale Dauer der Unterstützung bleibt unverändert.
Finanzbetrag
Das Gehalt der Begünstigten soll dem Niveau einer lokalen Assistenzprofessur oder einer gleichwertigen Position entsprechen. Die Stiftung legt die Höhe des Gehalts in Absprache mit der universitären Forschungseinrichtung fest, bei der die Begünstigten angestellt sind. Die Stiftung kann ein Höchstgehalt festlegen. Der Betrag deckt auch den gesetzlich geschuldeten Arbeitgeberanteil an die Sozialversicherungabgaben gemäss den vom SNF für jede Gastinstitution festgelegten lokalen Pauschalen.
Evaluationsverfahren und Beurteilungskriterien
Die Evaluation der Gesuche für die Cloëtta Forschungsstelle erfolgt zweistufig. Die Wissenschaftskommission prüft die Eingabe und entscheidet, welche Kandidatinnen und Kandidaten zu einem Interview mit der Kommission eingeladen werden. Die Kommission unterbreitet schliesslich Zuspracheempfehlungen dem Stiftungsrat.
Bei der Begutachtung von Gesuchen stützt sich die Wissenschaftskommission auf folgende Kriterien:
- wissenschaftliche Qualität, Originalität und Aktualität des beantragten Projektes;
- Eignung der Methode und Machbarkeit des Projekts;
- fachliche Qualifikation der Gesuchsteller:in;
Gesuchseingabe
Gesuche müssen in englischer Sprache verfasst und über die Registrierungsseite auf der Cloëtta-Website eingereicht werden. Dort finden Sie sämtliche Informationen zu Format, Registrierung und erforderlichen Unterlagen. Bitte lesen Sie diese Hinweise sorgfältig, bevor Sie mit der Antragstellung beginnen. Das vollständige Gesuch ist fristgerecht über das dafür vorgesehene Online-Formular einzureichen.
Ausführliche Informationen zu diesem Förderprogramm stehen zudem auf www.cloetta-foundation.ch zur Verfügung.
Ausschreibung 2026
- Eingabefrist: März – Juni 2026
- Interviews: Januar 2027 (auf Einladung, nur für ausgewählte Kandidatinnen und Kandidaten)
Frühester Beginn der Forschungsstelle: Juni 2027
Spätester Beginn der Forschungsstelle: Dezember 2027 (sofern alle persönlichen und formellen Teilnahmebedingungen immer noch erfüllt sind)
- Antragsformular 2026 (interaktives PDF-Formular)
Die Stiftung behält sich das Recht vor, die Begünstigten namentlich auf ihrer Webseite zu veröffentlichen. Dabei können u.a. Fotos der Preistragenden und die mit Hilfe des Recherchestipendiums realisierten Projekte sowie andere Publikationen der Preistragenden auf der Webseite veröffentlicht werden.
Datenschutzhinweis
Wir bearbeiten Personendaten gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) und der Datenschutzverordnung (DSV). Zuständige Aufsichtsbehörde ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB). Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Bitte beachten Sie bei Ihrer Zeitplanung, dass auch das Direktorat der Universität, der Klinik oder des Instituts das Original des Bewerbungsformulars unterschreiben und ein Empfehlungsschreiben verfassen muss, das zusammen mit den anderen Unterlagen eingereicht werden muss. Bitte lesen Sie die Guidelines und das Merkblatt sorgfältig durch, bevor Sie Ihren Antrag stellen.
Bitte senden Sie Ihre Unterlagen (PDF) per E-Mail an info@cloetta-foundation.ch
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte per E-Mail an unser Büro – am besten schon zu Beginn des Bewerbungsprozesses.
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